Grundsätzlich empfinde ich es als gute Idee, ein Forum nur in einem geschützten Mitgliederbereich laufen zu lassen.pantau hat geschrieben: ↑Sa 9. Mai 2026, 00:35 Nur mal so eine Idee, um das Thema Haftung zu diskutieren.
Was wäre, wenn dieses Forum (nach einem Umzug auf einen anderen Server und mit Nutzung der aktuellen Datenbank von Tonestar) ein Vorschaltfenster bekäme, so dass man sich nur ins Forum einwählen (und vor allem mitlesen) könnte, wenn man hier Mitglied geworden ist (Benutzername inkl. Passwort Eingabe). In den Mitgliedsregeln könnte stehen, dass bestimmte (möglicherweise potentiell kontroverse) Themen hier unerwünscht wären, aber jeder hier auf eigene Verantwortung teilnimmt, für eigene Beiträge persönlich haftet und sich an alle Forumsregeln halten wird. Ggf. gibt es noch ein System mit Verwarnung, Sperrung und Ausschluß aus dem Forum.
Damit könnte doch, da es sich mehr oder weniger um einen Privatclub handelt, eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen sein, da ja auch nur Mitglieder des Privatclubs Zugang hätten.
Vielleicht übersehe ich da etwas, aber es könnte doch ein Weg sein, um dieses Forum weiter betreiben zu können.
Allerdings löst dies nicht die Haftungsprobleme des Betreibers.
Ganz grob und in aller Kürze (und aus meiner juristischen Laiensicht):
Die Forumsregeln stellen Vereinbarungen zwischen dem Forumsbetreiber und den Usern dar.
Sie stellen zunächst also Regeln im "Innenverhältnis" auf.
Probleme dabei:
- Sind die Nutzungsvereinbarungen gesetzeskonform? Sind sie es nicht, gelten sie nicht.
- Welche Kapazitäten kann man aufwenden, um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu überwachen?
- Welchen Aufwand will/kann ein Forumsbetreiber leisten, um die reale Identität hinter den Nicknames zu verifizieren?
Keine stimmige Identität, kein Durchgriff.
Wenn es in einem Forum z. B. zu Urheberrechtsverletzungen oder strafbewährte Beleidigungen kommt so wird sich der Geschädigte jedoch zunächst an den Forumsbetreiber, im Rahmen der sogenannten Störerhaftung, wenden.
In der Regel hat man dann Zeit, die entsprechenden Postings zu löschen.
Wieviel "Zeit" der Forumsbetreiber hat, darüber gibt es bei Gerichten unterschiedliche Ansichten. Manche Gerichte gehen von lediglich 24 Stunden aus (wohlgemerkt auch an Wochenenden und Feiertagen).
Nicht selten gehen solche Sachverhalte dann aber auch mit einer Unterlassungserklärung einher. Der Forumsbetreiber soll sich dann, bei Anerkennung einer Geldstrafe, verpflichten, dass diese Situtation zukünftig nicht mehr vorkommen wird.
Und da wird es dann tricky.
Am Ende des Tages ist es so wie Tonestarr sagt:
Es gibt kein Konstrukt den rechtlichen Haftungsfragen aus dem Weg zu gehen.
@pauli74:
Und was kommt dann als nächstes in so einem Forum?
Eine Christoph Metzelder Bildertauschgruppe???

