Für empirische Frage greift das Gericht normalerweise auf sachverständige Hilfe zurück, da fragen die also im Zweifel einen Virologen o.ä. Auf dieser Grundlage stellt sich dann die normative Frage, ob die Regelung verhältnismäßig ist. Da ist naturgemäß viel Raum für Wertungen - und weil Menschen eben sehr unterschiedlich werten (dafür ist ein Forum ja ein wunderbares Beispiel ), kommt es halt zu unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen, ohne dass das zwangsläufig widersprüchlich sein muss.Tschuttiball hat geschrieben: ↑Mo 31. Jan 2022, 23:20 Ahand was entscheidet ein Gericht denn bei sowas? Sie sind ja auch keine Pandemie Experten.
Das Eilverfahren hat gewisse Besonderheiten. Es gibt nur eine reduzierte Beweisaufnahme und die Entscheidung ergeht aufgrundlage einer Prognose über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens. OVG/VGH geben dem Eilantrag also insbesondere statt, wenn die Regelung offensichtlich unverhältnismäßig ist.
Der Gleichheitsgrundsatz ist da überhaupt nicht einschlägig, weil die Unterschiede zwischen Stadion und Halle zu groß sind.Bernd1958 hat geschrieben: ↑Di 1. Feb 2022, 11:47 Und genauso kann es bzgl der Zuschauerzulassung entscheiden. Geht der Gesetzgeber jetzt aber hin und verfügt Geisterspiele sowohl in Stadien als auch in Hallen, dann ist z.B. der Gleichheitsgrundsatz nicht mehr verletzt. Dann haben die Fußballer den Handballern oder Volleyballern einen Bärendienst erwiesen