Das OVG entscheidet u.a. darüber ob die Corona Schutzverordnung verhältnismäßig ist und das ist richterabhängig. In Niedersachsen hatte das Gericht entschieden, dass 2G im Einzelhandel nicht mehr geht. In NRW hat das Gericht entschieden , dass 2G im Einzelhandel weiter Bestand hat.Tschuttiball hat geschrieben: ↑Mo 31. Jan 2022, 23:20 Ahand was entscheidet ein Gericht denn bei sowas? Sie sind ja auch keine Pandemie Experten.
Und genauso kann es bzgl der Zuschauerzulassung entscheiden. Geht der Gesetzgeber jetzt aber hin und verfügt Geisterspiele sowohl in Stadien als auch in Hallen, dann ist z.B. der Gleichheitsgrundsatz nicht mehr verletzt. Dann haben die Fußballer den Handballern oder Volleyballern einen Bärendienst erwiesen