Bernd1958 hat geschrieben: ↑Mi 28. Jul 2021, 11:25
Im Amateurbereich muss der abgebende Verein immer die Freigabe erteilen. Verweigert der Verein die Freigabe, dann ist man für den neuen Verein erst zum 1.11. des Jahres bzw 6 Monate nach dem letzten Spiel für den abgebenden Verein spielberechtigt. Die Corona Pause zählt nicht als nicht gespielt. Oder man zahlt die vom Verband festgelegte Ablösesumme. Beispiel von Berghofen zum BVB für eine Spielerin 375€.
Es wäre etwas anderes wenn man den Spieler/ die Spielerin zum Vertragsamateur macht. Dann muss man aber monatlich zahlen und SV Beiträge zahlen.
Fazit: im Amateurbereich ist es Usus Ablösesummen zu zahlen.
Also, so ganz stimmt das so aber nicht, der abgebende Verein, ist vollkommen machtlos, kann nichts verweigern, und sollte er es doch tun, steht ihm auch die Ausbildungsentschädigung nicht zu.
Sobald die Ausbildungsentschädigung bezahlt ist, erhält der Spieler/Spielerin auch die sofortige Freigabe für Pflichtspiele.
Auszug aus den Statuten des DFB.
Was muss man als Spieler bei der Abmeldung beachten?
Wer als Amateurfußballer und Amateurfußballerin im Sommer den Verein wechseln möchte, muss sich bis zum 30. Juni abmelden. Es reicht dabei, seine Spielberechtigung beim alten Verein abzumelden, man muss nicht auch als Vereinsmitglied austreten. Die Abmeldung muss per Einschreiben erfolgen – mit Beleg als Nachweis. Entscheidend für die Abmeldung ist das Datum des Poststempels.
Wie geht es nach der Abmeldung weiter?
Am ersten Tag nach dem Poststempel der Abmeldung beginnt eine 14-Tage-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums
muss der abgebende Klub den Pass des Spielers herausgeben – an den zuständigen Landesverband, den neuen Verein oder den Spieler selbst.
Der wechselnde Spieler muss Mitglied seines neuen Klubs werden. Der aufnehmende Verein muss einen Antrag auf Spielerlaubnis vom Spieler unterschreiben lassen und bei seinem Landesverband einreichen – gemeinsam mit dem Beleg der Abmeldung.
Nach Eingang des Passes beim Verband erhält der Spieler automatisch die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele. Die Freigabe für Pflichtspiele vor dem 1. November erfolgt im Normalfall erst nach Entrichtung der Ausbildungsentschädigung.
Was passiert, wenn der abgebende Verein die 14-Tage-Frist nicht einhält und den Spielerpass zu spät abgibt?
Dann verliert der Klub sein Recht auf Ausbildungsentschädigung. Der Spieler erhält automatisch die Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein. Argumente wie Urlaub des Vorsitzenden oder krankheitsbedingte Abwesenheit eines zuständigen Vorstandsmitglieds zählen nicht. Jeder Verein muss Sorge dafür tragen, dass seine Post regelmäßig gesichtet wird und nicht wochenlang liegen bleibt.