Frauenmannschaft

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Thorsten
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Re: Frauenmannschaft

#161 Beitrag von Thorsten » Mi 28. Jul 2021, 11:55

Bernd1958 hat geschrieben: Mi 28. Jul 2021, 11:25
Thorsten hat geschrieben: Mi 28. Jul 2021, 10:14 Aha. Mit welcher Begründung können die Spieler*innen gesperrt werden? Klingt irgendwie nach 'Vor-Bosman'.
Im Amateurbereich muss der abgebende Verein immer die Freigabe erteilen. Verweigert der Verein die Freigabe, dann ist man für den neuen Verein erst zum 1.11. des Jahres bzw 6 Monate nach dem letzten Spiel für den abgebenden Verein spielberechtigt. Die Corona Pause zählt nicht als nicht gespielt. Oder man zahlt die vom Verband festgelegte Ablösesumme. Beispiel von Berghofen zum BVB für eine Spielerin 375€.
Es wäre etwas anderes wenn man den Spieler/ die Spielerin zum Vertragsamateur macht. Dann muss man aber monatlich zahlen und SV Beiträge zahlen.
Fazit: im Amateurbereich ist es Usus Ablösesummen zu zahlen.
Also kann eine Spielerin auch zwischen den Saisons nicht einfach wechseln? Verstehe ich zwar nicht, solange sie keinen Vertrag
mit dem 'abgebenden' Verein hat, aber okay. Nicht meine Baustelle...
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Bernd1958
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Re: Frauenmannschaft

#162 Beitrag von Bernd1958 » Mi 28. Jul 2021, 12:05

Thorsten hat geschrieben: Mi 28. Jul 2021, 11:55
Bernd1958 hat geschrieben: Mi 28. Jul 2021, 11:25
Thorsten hat geschrieben: Mi 28. Jul 2021, 10:14 Aha. Mit welcher Begründung können die Spieler*innen gesperrt werden? Klingt irgendwie nach 'Vor-Bosman'.
Im Amateurbereich muss der abgebende Verein immer die Freigabe erteilen. Verweigert der Verein die Freigabe, dann ist man für den neuen Verein erst zum 1.11. des Jahres bzw 6 Monate nach dem letzten Spiel für den abgebenden Verein spielberechtigt. Die Corona Pause zählt nicht als nicht gespielt. Oder man zahlt die vom Verband festgelegte Ablösesumme. Beispiel von Berghofen zum BVB für eine Spielerin 375€.
Es wäre etwas anderes wenn man den Spieler/ die Spielerin zum Vertragsamateur macht. Dann muss man aber monatlich zahlen und SV Beiträge zahlen.
Fazit: im Amateurbereich ist es Usus Ablösesummen zu zahlen.
Also kann eine Spielerin auch zwischen den Saisons nicht einfach wechseln? Verstehe ich zwar nicht, solange sie keinen Vertrag
mit dem 'abgebenden' Verein hat, aber okay. Nicht meine Baustelle...
Das kann ein Spieler der Verbandsliga auch nicht. Die meisten sind keine Vertragsamateure. Nur die können bei Vertragsende zu einem anderen Verein wechseln als Vertragsamateur. Wechseln sie zu einem anderen Verein und werden dort Amateur, dann ist auch wieder die festgelegte Ablösesumme fällig oder Sperre bis zum 1.11.
also ganz normales Regelwerk im Amateurfußball. Im normalen Amateurfußball gibt es keine Verträge

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Re: Frauenmannschaft

#163 Beitrag von Nisi » Mi 28. Jul 2021, 18:47

Bernd1958 hat geschrieben: Mi 28. Jul 2021, 11:25 Im Amateurbereich muss der abgebende Verein immer die Freigabe erteilen. Verweigert der Verein die Freigabe, dann ist man für den neuen Verein erst zum 1.11. des Jahres bzw 6 Monate nach dem letzten Spiel für den abgebenden Verein spielberechtigt. Die Corona Pause zählt nicht als nicht gespielt. Oder man zahlt die vom Verband festgelegte Ablösesumme. Beispiel von Berghofen zum BVB für eine Spielerin 375€.
Es wäre etwas anderes wenn man den Spieler/ die Spielerin zum Vertragsamateur macht. Dann muss man aber monatlich zahlen und SV Beiträge zahlen.
Fazit: im Amateurbereich ist es Usus Ablösesummen zu zahlen.
Also, so ganz stimmt das so aber nicht, der abgebende Verein, ist vollkommen machtlos, kann nichts verweigern, und sollte er es doch tun, steht ihm auch die Ausbildungsentschädigung nicht zu.
Sobald die Ausbildungsentschädigung bezahlt ist, erhält der Spieler/Spielerin auch die sofortige Freigabe für Pflichtspiele.

Auszug aus den Statuten des DFB.
Was muss man als Spieler bei der Abmeldung beachten?

Wer als Amateurfußballer und Amateurfußballerin im Sommer den Verein wechseln möchte, muss sich bis zum 30. Juni abmelden. Es reicht dabei, seine Spielberechtigung beim alten Verein abzumelden, man muss nicht auch als Vereinsmitglied austreten. Die Abmeldung muss per Einschreiben erfolgen – mit Beleg als Nachweis. Entscheidend für die Abmeldung ist das Datum des Poststempels.

Wie geht es nach der Abmeldung weiter?

Am ersten Tag nach dem Poststempel der Abmeldung beginnt eine 14-Tage-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der abgebende Klub den Pass des Spielers herausgeben – an den zuständigen Landesverband, den neuen Verein oder den Spieler selbst.
Der wechselnde Spieler muss Mitglied seines neuen Klubs werden. Der aufnehmende Verein muss einen Antrag auf Spielerlaubnis vom Spieler unterschreiben lassen und bei seinem Landesverband einreichen – gemeinsam mit dem Beleg der Abmeldung.
Nach Eingang des Passes beim Verband erhält der Spieler automatisch die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele. Die Freigabe für Pflichtspiele vor dem 1. November erfolgt im Normalfall erst nach Entrichtung der Ausbildungsentschädigung.

Was passiert, wenn der abgebende Verein die 14-Tage-Frist nicht einhält und den Spielerpass zu spät abgibt?
Dann verliert der Klub sein Recht auf Ausbildungsentschädigung. Der Spieler erhält automatisch die Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein. Argumente wie Urlaub des Vorsitzenden oder krankheitsbedingte Abwesenheit eines zuständigen Vorstandsmitglieds zählen nicht. Jeder Verein muss Sorge dafür tragen, dass seine Post regelmäßig gesichtet wird und nicht wochenlang liegen bleibt.
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Re: Frauenmannschaft

#164 Beitrag von Bernd1958 » Mi 28. Jul 2021, 19:29

Also: die abgebenden Vereine wissen schon was sie machen müssen. Lass Dir das von einem seit 1993 in diesem „Geschäft“ tätigen gesagt sein.
Sobald die Abmeldung eines Spielers /Spielerin eingeht wird sie heutzutage online abgemeldet( das dauert 30 Sekunden) und zu 95% die Freigabe verweigert. Sprich Sperre bis zum 1.11. . Dann kommt der aufnehmende Verein auf den abgebenden Verein zu und man bespricht unter welchen Voraussetzungen die nachträgliche Freigabe erteilt wird. Einigt man sich nicht, dann kann der aufnehmende Verein durch Zahlung der Ausbildungsentschädigung die Sperre aufheben oder er wartet bis zum 1.11. . Für Freundschaftsspiele ist der Spieler/-in sofort spielberechtigt.
Bei mindestens zwei Spielerinnen (eine vom SV Berghofen) wurde die Freigabe vom abgebenden Verein verweigert.

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Re: Frauenmannschaft

#165 Beitrag von Nisi » Mi 28. Jul 2021, 20:45

Bernd1958 hat geschrieben: Mi 28. Jul 2021, 19:29 Also: die abgebenden Vereine wissen schon was sie machen müssen. Lass Dir das von einem seit 1993 in diesem „Geschäft“ tätigen gesagt sein.
Sobald die Abmeldung eines Spielers /Spielerin eingeht wird sie heutzutage online abgemeldet( das dauert 30 Sekunden) und zu 95% die Freigabe verweigert. Sprich Sperre bis zum 1.11. . Dann kommt der aufnehmende Verein auf den abgebenden Verein zu und man bespricht unter welchen Voraussetzungen die nachträgliche Freigabe erteilt wird. Einigt man sich nicht, dann kann der aufnehmende Verein durch Zahlung der Ausbildungsentschädigung die Sperre aufheben oder er wartet bis zum 1.11. . Für Freundschaftsspiele ist der Spieler/-in sofort spielberechtigt.
Bei mindestens zwei Spielerinnen (eine vom SV Berghofen) wurde die Freigabe vom abgebenden Verein verweigert.
Also sind die offizielle Regularien des Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB)
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Otto-Fleck-Schneise 6 nach Deiner Meinung der reinste Bulshit.
Dass die Abmeldungen und Anmeldungen alle Online abgewickelt werden, ist logisch, darum geht es aber nicht.
Nur der abgebende Verein hat kein Recht eine Sperre auszusprechen, wir sprechen hier von Freizeit-Fußballern, sprich Amateure und nicht von Profis.
Ich glaube da schon das es so gehandhabt wird, wie von offizieller Stelle ausgewiesen. Hier komplett zum Nachlesen.
https://www.dfb.de/vereinsmitarbeiter/j ... eine-1035/
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Re: Frauenmannschaft

#166 Beitrag von Bernd1958 » Mi 28. Jul 2021, 22:00

Der abgebende Verein spricht keine Sperre aus. Er verweigert die Freigabe für den neuen Verein. Und daraus folgt die Sperre!
Und für Amateure ist die Spielordnung des Verbandes zuständig.
https://wdfv.de/media/d-spielordnung_st ... .pdf#page9 Und da ist § 15 und vor allem § 18 für den Zeitpunkt der Spielberechtigung maßgebend.

Abmeldungbiszum30.06.undEingangdesAntragsaufSpielerlaubnis bis zum 31.08. (Wechselperiode I) *.
Die Spielberechtigung für Pflichtspiele wird ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 1.07., erteilt, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt oder der aufnehmende Verein die Zahlung des in Abs. 2 festgelegten Entschädigungsbetrages nachweist, im Übrigen zum 1.11.**. Nach diesem Zeitpunkt bedarf es keiner Zustimmung des abgebenden Vereins. Nachträgliche Zustimmungen, die nach dem 31.08.* eingehen, werden nicht anerkannt. Nimmt ein Spieler mit seiner Mannschaft an noch ausstehenden Pflichtspielen am 30.06. oder später teil und meldet er sich innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem Ausscheiden seines Vereins aus diesem Wettbewerb ab, so gilt der 30.06. als Abmeldetag. Zur Fristwahrung genügt eine Fax-Mitteilung. Die Originalunterlagen müssen unverzüglich nachgereicht werden.


Edith: ich könnte ja mal zeigen wie eine Spielberechtigung im DFBnet aussieht, wenn der abgebende Verein die Freigabe verweigert. Aber das klappt irgendwie nicht
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Zuletzt geändert von Bernd1958 am Do 29. Jul 2021, 08:50, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Frauenmannschaft

#167 Beitrag von Bor-ussia09 » Do 29. Jul 2021, 08:44

Bernd1958 hat geschrieben: Mi 28. Jul 2021, 19:29 Also: die abgebenden Vereine wissen schon was sie machen müssen. Lass Dir das von einem seit 1993 in diesem „Geschäft“ tätigen gesagt sein.
Sobald die Abmeldung eines Spielers /Spielerin eingeht wird sie heutzutage online abgemeldet( das dauert 30 Sekunden) und zu 95% die Freigabe verweigert. Sprich Sperre bis zum 1.11. . Dann kommt der aufnehmende Verein auf den abgebenden Verein zu und man bespricht unter welchen Voraussetzungen die nachträgliche Freigabe erteilt wird. Einigt man sich nicht, dann kann der aufnehmende Verein durch Zahlung der Ausbildungsentschädigung die Sperre aufheben oder er wartet bis zum 1.11. . Für Freundschaftsspiele ist der Spieler/-in sofort spielberechtigt.
Bei mindestens zwei Spielerinnen (eine vom SV Berghofen) wurde die Freigabe vom abgebenden Verein verweigert.
Ich kann das so bestätigen . Bei meinen Neffen wurde vergangene Saison eine „Entschädigung“ gezahlt und somit die Sperre umgangen.
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

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Re: Frauenmannschaft

#168 Beitrag von Bernd1958 » Do 29. Jul 2021, 08:52

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Re: Frauenmannschaft

#169 Beitrag von Thorsten » Do 29. Jul 2021, 09:53

Bernd1958 hat geschrieben: Mi 28. Jul 2021, 22:00 Der abgebende Verein spricht keine Sperre aus. Er verweigert die Freigabe für den neuen Verein. Und daraus folgt die Sperre!
Und für Amateure ist die Spielordnung des Verbandes zuständig.
https://wdfv.de/media/d-spielordnung_st ... .pdf#page9 Und da ist § 15 und vor allem § 18 für den Zeitpunkt der Spielberechtigung maßgebend.

Abmeldungbiszum30.06.undEingangdesAntragsaufSpielerlaubnis bis zum 31.08. (Wechselperiode I) *.
Die Spielberechtigung für Pflichtspiele wird ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 1.07., erteilt, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt oder der aufnehmende Verein die Zahlung des in Abs. 2 festgelegten Entschädigungsbetrages nachweist, im Übrigen zum 1.11.**. Nach diesem Zeitpunkt bedarf es keiner Zustimmung des abgebenden Vereins. Nachträgliche Zustimmungen, die nach dem 31.08.* eingehen, werden nicht anerkannt. Nimmt ein Spieler mit seiner Mannschaft an noch ausstehenden Pflichtspielen am 30.06. oder später teil und meldet er sich innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem Ausscheiden seines Vereins aus diesem Wettbewerb ab, so gilt der 30.06. als Abmeldetag. Zur Fristwahrung genügt eine Fax-Mitteilung. Die Originalunterlagen müssen unverzüglich nachgereicht werden.


Edith: ich könnte ja mal zeigen wie eine Spielberechtigung im DFBnet aussieht, wenn der abgebende Verein die Freigabe verweigert. Aber das klappt irgendwie nicht
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Die Frage bleibt doch: mit welchem RECHT verweigert der abgebende Verein denn die Freigabe? Für mich klingt das nach Erpressung/Nötigung.
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Re: Frauenmannschaft

#170 Beitrag von Pew » Do 29. Jul 2021, 10:09

Thorsten hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 09:53 Die Frage bleibt doch: mit welchem RECHT verweigert der abgebende Verein denn die Freigabe? Für mich klingt das nach Erpressung/Nötigung.
Wenn ich das richtig verstehe, dann legen die Regeln fest, dass der aufnehmende Verein entweder eine Ausbildungsentschädigung bezahlt oder vier Monate auf die Spielerlaubnis wartet.

Eine Freigabe würde bedeuten, dass die beiden Vereine sich untereinander auf eine Summer unterhalb dieser Ausbildungsentschädigung verständigen.

Ich könnte da schon verstehen, dass die Vereine dem millionenschweren BVB da nicht entgegen kommen, sondern auf die volle Entschädigung bestehen. Da man ja eigentlich ausgegeben hat, dass man seine Frauenabteilung nicht (zu sehr) auf Kosten der umliegenden Vereine aufbauen will könnte man vielleicht als PR geste sogar noch darüber nachdenken etwas draufzulegen.

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Re: Frauenmannschaft

#171 Beitrag von Thorsten » Do 29. Jul 2021, 11:00

Pew hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 10:09
Thorsten hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 09:53 Die Frage bleibt doch: mit welchem RECHT verweigert der abgebende Verein denn die Freigabe? Für mich klingt das nach Erpressung/Nötigung.
Wenn ich das richtig verstehe, dann legen die Regeln fest, dass der aufnehmende Verein entweder eine Ausbildungsentschädigung bezahlt oder vier Monate auf die Spielerlaubnis wartet.

Eine Freigabe würde bedeuten, dass die beiden Vereine sich untereinander auf eine Summer unterhalb dieser Ausbildungsentschädigung verständigen.

Ich könnte da schon verstehen, dass die Vereine dem millionenschweren BVB da nicht entgegen kommen, sondern auf die volle Entschädigung bestehen. Da man ja eigentlich ausgegeben hat, dass man seine Frauenabteilung nicht (zu sehr) auf Kosten der umliegenden Vereine aufbauen will könnte man vielleicht als PR geste sogar noch darüber nachdenken etwas draufzulegen.
Bleibt der Spieler bzw. die Spielerin, deren Recht beschnitten wird. Er/Sie kann ja eigentlich frei entscheiden, bei wem er/sie spielen möchte und auf einmal kann der abgebende Verein entscheiden ihm/ihr keine Freigabe zu erteilen... Grenzwertig.
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Re: Frauenmannschaft

#172 Beitrag von Bernd1958 » Do 29. Jul 2021, 11:49

Nein, ihr dürft nicht Profi mit Amateurspielbetrieb vergleichen. Es gibt für den Amateurspielbetrieb weltweit Regeln. Dazu gehört, dass ein Amateur eben zweimal in einer Saison wechseln darf. Da gibt es zwei Zeiträume. Und in diesen zwei Zeiträumen gilt eben, dass der Spieler sich
1. bis zum 30.06. bzw 31.12. bei seinem alten Verein abgemeldet haben muss
2. sich bei seinem neuen Verein bis zum 31.08. bzw. 31.01. anmelden muss.
3. Der abgebende Verein muss bei einem Vereinswechsel seine Zustimmung geben, damit der Spieler bei seinem neuen Verein ab dem 1.7. bzw. 1.1. spielberechtigt ist für Pflichtspiele , sprich Meisterschaft oder Pokal )
4. Verweigert der abgebende Verein die Zustimmung ( weil er bspw den Spieler von der Minikicker bis 4 Jahre in der Seniorenmannschaft ausgebildet hat ), dann muss der aufnehmende Verein entweder die vom DFB in der Spielordnung festgelegte Ablösesumme ( Ausbildungsentschädigung ) zahlen, oder er hat den Spieler bei einem Wechsel in der Sommertransferperiode erst zum 1.11. für Pflichtspiele spielberechtigt. Bei einem Winterwechsel ist die Spielberechtigung ohne Freigabe des abgebenden Vereins sogar erst zur nächsten Saison, maximal 6 Monate nach dem letzten Spiel, zu erteilen.

Das gilt übrigens nicht nur beim DFB sondern fast überall auf der Welt. Wechselt z.B. ein Jugendlicher von Enschede nach Rheine und Twente verweigert die Zustimmung, dann ist die Spielberechtigung erst im November da. Umgekehrt genauso.
Und hier unter diesem Link könnt ihr genau berechnen wann ein Spieler unter welchen Voraussetzungen frei ist:
https://www.dfbnet.org/paesse/mod_po/we ... menu=16906

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Re: Frauenmannschaft

#173 Beitrag von Bernd1958 » Do 29. Jul 2021, 11:56

Pew hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 10:09

Ich könnte da schon verstehen, dass die Vereine dem millionenschweren BVB da nicht entgegen kommen, sondern auf die volle Entschädigung bestehen. Da man ja eigentlich ausgegeben hat, dass man seine Frauenabteilung nicht (zu sehr) auf Kosten der umliegenden Vereine aufbauen will könnte man vielleicht als PR geste sogar noch darüber nachdenken etwas draufzulegen.
Das ist im Amateurbereich gang und gäbe. Nicht nur weil der BVB Spielerinnen abgeworben hat. Wirbt Lütgendortmund einen Spieler von Meinerzhagen ab, dann verlang Meinerzhagen eine Ausbildungsentschädigung. und und und. Wie gesagt: in 95 % aller Wechsel im Amateurbereich fließen Gelder für Ablösen ( Ausbildungsentschädigung )

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins in dem Spieljahr, in dem die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erteilt wird. Bei einem Vereinswechsel nach dem 1.05. gilt die Spielklasse der neuen Saison. Die Höhe der Entschädigung beträgt bei Spielern der
3. Liga (3. Spielklassenebene) - 5000 €
Regionalliga West (4. Spielklassenebene) - 3750 €
5. Spielklassenebene - 2.500 EUR
6. Spielklassenebene - 1.500 EUR
7. Spielklassenebene - 750 EUR
8. Spielklassenebene - 500 EUR
ab 9. Spielklassenebene - 250 EUR

Die Höhe der Entschädigung beträgt bei Spielerinnen der
1. Frauen-Spielklasse (Bundesliga) - 2.500 EUR
2. Frauen-Spielklasse - 1.000 EUR
3. Frauen-Spielklasse - , 500 EUR,
unterhalb der 3. Frauen-Spielklasse - 250 EUR.

Das heißt: Wechselt eine Spielerin vom VfL Wolfsburg, die nicht Vertragsspielerin ist, zum BVB dann muss der BVB eine Ablöse von 2500 + 250 = 2750 geteilt durch 2 = 1375 € zahlen.

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Re: Frauenmannschaft

#174 Beitrag von Bernd1958 » Do 29. Jul 2021, 12:45

Thorsten hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 11:00
Bleibt der Spieler bzw. die Spielerin, deren Recht beschnitten wird. Er/Sie kann ja eigentlich frei entscheiden, bei wem er/sie spielen möchte und auf einmal kann der abgebende Verein entscheiden ihm/ihr keine Freigabe zu erteilen... Grenzwertig.
Noch etwas dazu: Was seit Jahrzehnten die Regel ist, ist nun auf einmal grenzwertig? Mit diesen Regeln arbeitet der BVB schon immer und es hat sich noch kein Verein darüber beschwert, weil jeder weiß, dass es ein stetes geben und nehmen ist.
Wenn der BVB einen Spieler im B Jugendalter an Hörde abgibt, dann fließt da Geld von Hörde zum BVB. Oder Spieler der U23 die wechseln. Dafür bekommt der BVB auch Geld. Er darf also Geld verlangen für Amateure, aber andersherum nicht?

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Re: Frauenmannschaft

#175 Beitrag von Thorsten » Do 29. Jul 2021, 15:19

Bernd1958 hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 12:45
Thorsten hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 11:00
Bleibt der Spieler bzw. die Spielerin, deren Recht beschnitten wird. Er/Sie kann ja eigentlich frei entscheiden, bei wem er/sie spielen möchte und auf einmal kann der abgebende Verein entscheiden ihm/ihr keine Freigabe zu erteilen... Grenzwertig.
Noch etwas dazu: Was seit Jahrzehnten die Regel ist, ist nun auf einmal grenzwertig? Mit diesen Regeln arbeitet der BVB schon immer und es hat sich noch kein Verein darüber beschwert, weil jeder weiß, dass es ein stetes geben und nehmen ist.
Wenn der BVB einen Spieler im B Jugendalter an Hörde abgibt, dann fließt da Geld von Hörde zum BVB. Oder Spieler der U23 die wechseln. Dafür bekommt der BVB auch Geld. Er darf also Geld verlangen für Amateure, aber andersherum nicht?
Mir geht es nicht darum, dass der BvB an lokale Vereine Geld abgeben muss, meine Frage richtet sich in die Richtung, dass ein abgebender Verein ein 'Recht' hat, der abgehenden Spielerin die nächsten vier Monate zu versauen. hast Du Dich mit Deinem alten verein zerstritten, geben sie Dich einfach nicht frei... Das ist grenzwertig...
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Re: Frauenmannschaft

#176 Beitrag von Bernd1958 » Do 29. Jul 2021, 15:57

Thorsten hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 15:19
Bernd1958 hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 12:45
Thorsten hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 11:00
Bleibt der Spieler bzw. die Spielerin, deren Recht beschnitten wird. Er/Sie kann ja eigentlich frei entscheiden, bei wem er/sie spielen möchte und auf einmal kann der abgebende Verein entscheiden ihm/ihr keine Freigabe zu erteilen... Grenzwertig.
Noch etwas dazu: Was seit Jahrzehnten die Regel ist, ist nun auf einmal grenzwertig? Mit diesen Regeln arbeitet der BVB schon immer und es hat sich noch kein Verein darüber beschwert, weil jeder weiß, dass es ein stetes geben und nehmen ist.
Wenn der BVB einen Spieler im B Jugendalter an Hörde abgibt, dann fließt da Geld von Hörde zum BVB. Oder Spieler der U23 die wechseln. Dafür bekommt der BVB auch Geld. Er darf also Geld verlangen für Amateure, aber andersherum nicht?
Mir geht es nicht darum, dass der BvB an lokale Vereine Geld abgeben muss, meine Frage richtet sich in die Richtung, dass ein abgebender Verein ein 'Recht' hat, der abgehenden Spielerin die nächsten vier Monate zu versauen. hast Du Dich mit Deinem alten verein zerstritten, geben sie Dich einfach nicht frei... Das ist grenzwertig...
Du verstehst das System nicht. Du versaust einem nicht den Wechsel. Es ist ein steter Geldkreislauf der Ausbildungsentschädigungen. Man könnte auch sagen: Wir machen das alles ohne Geldzahlungen, sprich Ausbildungsentschädigungen. Dann geht aber jeder, ich betone, jeder Wechsel ohne irgendeine Zahlung über die Bühne. Dann regiert nur noch das Schwarzgeld, denn der Verein, der dem Spieler am meisten bezahlt der bekommt ihn. Dann geht Preußen Münster hin und holt die besten Spieler der anderen Regionalligisten oder aus der 3. Liga und bezahlt den abgebenden Vereinen keinen Cent.
Und ja, es gibt auch Spieler, die sich von ihrem Verein trennen wollen obwohl sie zugesagt haben dort zu spielen. Dann ist trotzdem der Verein der böse, weil er ja nicht noch einen hunderter im Monat drauflegt?
Dann behalten wir keinen Jugendspieler weil sie alle zu den Bauern wechseln, weil die einfach eine Null hinten dran hängen. Oder die Knappenschmiede wird von uns leergefegt weil wir mehr bezahlen können als die blauen. Und die Knappenschmiede schreibt dann nur noch Verluste, weil Trainer etc ja bezahlt werden müssen.
Nee, das mit den Ausbildungsentschädigungen im Amateur und Jugendbereich hat schon seinen Sinn.
Und zudem sind die Ausbildungsentschädigungen ja sehr moderat.

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Re: Frauenmannschaft

#177 Beitrag von Thorsten » Do 29. Jul 2021, 17:36

Bernd1958 hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 15:57
Thorsten hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 15:19
Bernd1958 hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 12:45
Thorsten hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 11:00
Bleibt der Spieler bzw. die Spielerin, deren Recht beschnitten wird. Er/Sie kann ja eigentlich frei entscheiden, bei wem er/sie spielen möchte und auf einmal kann der abgebende Verein entscheiden ihm/ihr keine Freigabe zu erteilen... Grenzwertig.
Noch etwas dazu: Was seit Jahrzehnten die Regel ist, ist nun auf einmal grenzwertig? Mit diesen Regeln arbeitet der BVB schon immer und es hat sich noch kein Verein darüber beschwert, weil jeder weiß, dass es ein stetes geben und nehmen ist.
Wenn der BVB einen Spieler im B Jugendalter an Hörde abgibt, dann fließt da Geld von Hörde zum BVB. Oder Spieler der U23 die wechseln. Dafür bekommt der BVB auch Geld. Er darf also Geld verlangen für Amateure, aber andersherum nicht?
Mir geht es nicht darum, dass der BvB an lokale Vereine Geld abgeben muss, meine Frage richtet sich in die Richtung, dass ein abgebender Verein ein 'Recht' hat, der abgehenden Spielerin die nächsten vier Monate zu versauen. hast Du Dich mit Deinem alten verein zerstritten, geben sie Dich einfach nicht frei... Das ist grenzwertig...
Du verstehst das System nicht. Du versaust einem nicht den Wechsel. Es ist ein steter Geldkreislauf der Ausbildungsentschädigungen. Man könnte auch sagen: Wir machen das alles ohne Geldzahlungen, sprich Ausbildungsentschädigungen. Dann geht aber jeder, ich betone, jeder Wechsel ohne irgendeine Zahlung über die Bühne. Dann regiert nur noch das Schwarzgeld, denn der Verein, der dem Spieler am meisten bezahlt der bekommt ihn. Dann geht Preußen Münster hin und holt die besten Spieler der anderen Regionalligisten oder aus der 3. Liga und bezahlt den abgebenden Vereinen keinen Cent.
Und ja, es gibt auch Spieler, die sich von ihrem Verein trennen wollen obwohl sie zugesagt haben dort zu spielen. Dann ist trotzdem der Verein der böse, weil er ja nicht noch einen hunderter im Monat drauflegt?
Dann behalten wir keinen Jugendspieler weil sie alle zu den Bauern wechseln, weil die einfach eine Null hinten dran hängen. Oder die Knappenschmiede wird von uns leergefegt weil wir mehr bezahlen können als die blauen. Und die Knappenschmiede schreibt dann nur noch Verluste, weil Trainer etc ja bezahlt werden müssen.
Nee, das mit den Ausbildungsentschädigungen im Amateur und Jugendbereich hat schon seinen Sinn.
Und zudem sind die Ausbildungsentschädigungen ja sehr moderat.
Das was ich an diesem System verstehe, ist das es wie ein System 'vor-Bosman' funktioniert. Es werden die Rechte von SpielerInnen beschnitten.
Aber belassen wir es dabei, wie schon gesagt, eigentlich nicht meine Baustelle.
Thorsten
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Re: Frauenmannschaft

#178 Beitrag von Nisi » Do 29. Jul 2021, 18:34

Bernd1958 hat geschrieben: Mi 28. Jul 2021, 22:00
Die Spielberechtigung für Pflichtspiele wird ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 1.07., erteilt, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt oder der aufnehmende Verein die Zahlung des in Abs. 2 festgelegten Entschädigungsbetrages nachweist, im Übrigen zum 1.11.**. Nach diesem Zeitpunkt bedarf es keiner Zustimmung des abgebenden Vereins. Nachträgliche Zustimmungen, die nach dem 31.08.* eingehen, werden nicht anerkannt. Nimmt ein Spieler mit seiner Mannschaft an noch ausstehenden Pflichtspielen am 30.06. oder später teil und meldet er sich innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem Ausscheiden seines Vereins aus diesem Wettbewerb ab, so gilt der 30.06. als Abmeldetag. Zur Fristwahrung genügt eine Fax-Mitteilung. Die Originalunterlagen müssen unverzüglich nachgereicht werden.
[/i]

Edith: ich könnte ja mal zeigen wie eine Spielberechtigung im DFBnet aussieht, wenn der abgebende Verein die Freigabe verweigert. Aber das klappt irgendwie nicht
Bild
Das ist doch der springende Punkt, der abgebende Verein kann und darf die Freigabe nicht verweigern, wenn wie oben geschrieben, oder der aufnehmende Verein die Zahlung des in Abs. 2 festgelegten Entschädigungsbetrages nachweist, nichts anderes hatte ich ja geschrieben, der abgebende Verein ist praktisch Machtlos.
Es ist ja auch nicht davon auszugehen, das der BVB zum Beispiel sich weigert diese Entschädigung zu bezahlen, im Verhältnis zu den Profis sind diese Beträge Peanuts, selbst bei kleinen Dorf-Vereinen.
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Re: Frauenmannschaft

#179 Beitrag von Bernd1958 » Do 29. Jul 2021, 19:44

Nisi hat geschrieben: Mi 28. Jul 2021, 18:47

Also, so ganz stimmt das so aber nicht, der abgebende Verein, ist vollkommen machtlos, kann nichts verweigern, und sollte er es doch tun, steht ihm auch die Ausbildungsentschädigung nicht zu.
Das hast Du geschrieben und das ist schlichtweg falsch. Natürlich steht ihm die Ausbildungsentschädigung zu und kann auch die Freigabe verweigern. Gibt es sogar auf dem Spielerpass ein extra Kästchen

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Re: Frauenmannschaft

#180 Beitrag von Nisi » Do 29. Jul 2021, 22:06

Bernd1958 hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 19:44
Nisi hat geschrieben: Mi 28. Jul 2021, 18:47

Also, so ganz stimmt das so aber nicht, der abgebende Verein, ist vollkommen machtlos, kann nichts verweigern, und sollte er es doch tun, steht ihm auch die Ausbildungsentschädigung nicht zu.
Das hast Du geschrieben und das ist schlichtweg falsch. Natürlich steht ihm die Ausbildungsentschädigung zu und kann auch die Freigabe verweigern. Gibt es sogar auf dem Spielerpass ein extra Kästchen
Nein das habe ich nicht geschrieben, sondern Du.
Da steht nun mal das Wörtchen "Oder" und nicht "Und" das ist ein riesengroßer Unterschied.
Falls der abgebende Verein sagt nein wir geben Dir keine Freigabe, nachdem er sich schriftlich abgemeldet hat, und er mit dem neuen Verein einig ist, und der auch die Ausbildungsentschädigung zahlen will, hat der abgebende Verein innerhalb der Frist den Spielerpass auszuhändigen. Falls er das nicht macht, bekommt der abgebende Verein keine Ausbildungsentschädigung und der Spieler ist direkt für seinen neuen Verein spielberechtigt.
Und klar steht dem Verein eine Ausbildungsentschädigung zu, allerdings nur wenn auch er sich an den Regeln hält, habe nie etwas anderes geschrieben.
Hier noch einmal.
Bernd1958 hat geschrieben: ↑
Mi 28. Jul 2021, 22:00
Die Spielberechtigung für Pflichtspiele wird ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 1.07., erteilt, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt oder der aufnehmende Verein die Zahlung des in Abs. 2 festgelegten Entschädigungsbetrages nachweist.
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